Beratungslehrer

Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer
Beratungskräfte für Suchtprävention (BfS)


Quelle learnline nrw suchtberatung
Die Aufgaben der BfS und der Beratungslehrer/-innen und die Zusammenarbeit der Schule mit externen Einrichtungen werden im Rahmen des schuleigenen Beratungskonzepts (Schulprogramms) geklärt

Es gibt zahlreiche Berührungspunkte zwischen Beratungslehrerinnen und Beratungslehrern und Beratungskräften für Suchtvorbeugung. In vielen Schulen existieren die beiden Funktionen in Personalunion

Beratungslehrer und Beratungslehrer für Suchtprävention sollten im Rahmen des schuleigenen Beratungskonzeptes zu einer Aufgabenbeschreibung gelangen, in der die Zuständigkeit der Berater definiert wird. Diese Arbeitsplatzbeschreibung kann für jede Schule unterschiedlich ausfallen.

Grundlegendes Prinzip sollte jedoch sein, dass die Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer die Beratungskraft für Suchtprävention in ihrer Arbeit unterstützen und mit anderen Beratungsbereichen ( s. Beratungskonzept) in Verbindung bringen, jedoch nicht in deren Aufgabenbereich eindringen. Dieses Prinzip sollte nur in gegenseitigem Einverständnis oder besonderen Ausnahmefällen außer Kraft gesetzt werden.

Basis für die Arbeit der Beratungslehrerin / des Beratungslehrers ist ein Beratungskontrakt.

Grundlage des Beratungskontraktes ist die Arbeitsplatzbeschreibung im Beratungskonzept der Schule bzw. im Schulprogramm. Hier sollten die Rollen aller an Beratung Beteiligter festgeschrieben werden.

Es kann Fälle geben, in denen Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer um Rat gefragt werden, obwohl eine andere Lehrkraft für den Bereich zuständig ist.

Vor Annahme des Falles hat der Beratungslehrer / die Beratungslehrerin folgende Aspekte zu klären:

* Motiv des Ratsuchenden für die Ansprache des Beratungslehrers (statt BfS, Klassenlehrer o.a.).
* Möglichkeiten der Einbeziehung des zuständigen Kollegen.
* Eigene Kompetenzen im betreffenden Fall.
* Ziel / Motivation des Ratsuchenden

Hierbei unterscheidet man zwischen: Besuchern, Klagenden und Kunden

Besucher wollen sich über Person und Arbeitsgebiet des Beratungslehrers informieren

Klagende wollen eine Verhaltensänderung Dritter erreichen und suchen Trost

Kunden suchen das Beratungsgespräch für sich