Suchtprävention am APGGrundsätze 1. Information für Schülerinnen und Schüler 2. Information für Eltern 3. Information für Lehrerinnen und Lehrer 4. Gezielte Aktionen zur Prävention 5. Prävention durch Sport 6. Beratung für Schüler, Eltern und Lehrer 7. Sanktionen bei Missbrauch Grundsätze Das Konzept des Apostelgymnasiums ist geleitet von folgenden Grundsätzen und Erkenntnissen:
Alle neueren Erkenntnisse legen die Vermutung nahe, dass die Rolle des Elternhauses für die Frage, ob jemand in Drogenabhängigkeit gerät, primär entscheidend ist. Dennoch stellt sich das Apostelgymnasium seiner pädagogischen Aufgabe und ist auf allen Ebenen bemüht zum Wohle der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu handeln. Das Apostelgymnasium leistet – in Zusammenarbeit mit Eltern, mit der Polizei und anderen - seinen Beitrag zur Suchtprävention.
1 . Information für Schülerinnen und Schüler: Aufklärung im Fachunterricht Zentraler Angelpunkt schulischer Arbeit ist der Unterricht. Deshalb ist hier auch der geeignete Ort, fachgebunden und fachspezifisch wesentliche Informationen zu Süchten, ihren Ausprägungen, soziokulturellen Hintergründen etc. mit den Schülerinnen und Schülern zu erarbeiten. Im einzelnen sind die folgenden Fächer – auf Basis der Richtlinien – an diesem Konzept beteiligt: Biologie, Sport, Religion, Praktische Philosophie, Sozialwissenschaften/Politik. 2 . Information für Eltern a) Gezielt flächendeckend werden die Eltern der Jahrgangsstufe 7 in der ersten Pflegschaftssitzung durch die Klassenleitung auf Veranlassung der Beauftragten für Suchtprävention über das Konzept zur Suchtprävention am Apostelgymnasium informiert. Außerdem werden sie auf die disziplinarischen Konsequenzen bei Fehlverhalten ihrer Kinder hingewiesen. (s. 7.) b) Darüber hinaus veranstaltet die Elternschaft des Apostelgymnasiums - in Absprache mit den Suchtbeauftragten der Schule - je nach aktueller Lage - Informationsabende zu speziellen Themen. Im Mittelpunkt dabei steht die Frage, wie die Erziehungsberechtigten ihrer Aufgabe – in diesem speziellen Fall – gerecht werden können. 3 . Information für Lehrerinnen und Lehrer a) Die Lehrerschaft wird über neue Entwicklungen im Bereich der Suchtprävention auf dem Laufenden gehalten. b) Die Beauftragten für Suchtprävention nehmen an Fortbildungsveranstaltungen zum Thema teil und geben ihre Einsichten und Anregungen in geeigneter Form an die Kolleginnen und Kollegen weiter. c) Ggf. finden gezielte Fortbildungsveranstaltungen für das gesamte Kollegium (oder Teile dessen) statt. Darüber befindet die Lehrerkonferenz. 4 . Gezielte Aktionen zur Prävention a) In der Jahrgangsstufe 7 finden Informationsveranstaltungen der Kölner Polizei statt. Die entsprechend geschulten Beamten arbeiten dabei an einem Vormittag – unabhängig von der Klassenleitung – mit den Jugendlichen. Ein Austausch mit den Klassenleitungen und den Beauftragten für Suchtprävention ist wünschenswert. b) Punktuelle Aktionen können die Arbeit der Suchtprävention unterstützen, z. B. „be smart, don´t start“ (Kl. 5/6). Diese Aktionen erfolgen i. d. R. unter der Regie der Klassenleitung. c) Elternaktionen, z. B. im Rahmen von Projekttagen, sind – nach Rücksprache mit Klassen- und Schulleitung - ausdrücklich erwünscht. 5. Prävention durch Sport Insbesondere sportliche Gruppenaktivitäten bieten eine sinnvolle, erlebbare Alternative zu drogengestützten Pseudo-Erlebnissen. Deshalb sind die Ski-Fahrten ebenso wie die Sport-AGs (z. B. die Kletter-AG) integraler Bestandteil der Suchtprävention. Beim Sport bietet sich den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, Spaß und Erfolg – drogenfrei – in der Gruppe zu erleben und zu genießen.
6 . Beratung für Schüler, Eltern und Lehrer a) Einzelfallberatung Im konkreten Fall besteht die Möglichkeit – i. d. R. unter Wahrung der Anonymität – Beratungsgespräche mit den Klassenleitern oder/und den Beauftragten für Suchtprävention zu führen. Ziele dieser Gespräche sind grundsätzlich sowohl die Hilfe für die Betroffenen als auch der Schutz der Schülerschaft vor Drogenmissbrauch (s. 7). b) Vermittlung von Kontakten Darüber hinaus vermitteln die Beauftragten für Suchtprävention bei Bedarf Kontakte zu professionellen Drogenberatungsstellen. 7 . Sanktionen bei Missbrauch Sollten Situationen auftreten, in denen Missbrauch illegaler Drogen an der Schule oder im direkten schulischen Umfeld auftritt, gelten die von der Lehrerkonferenz beschlossenen Sanktionen: „Schülerinnen und Schüler, die sich an einen Lehrer/eine Lehrerin ihres Vertrauens wenden und Vertraulichkeit vereinbaren, werden für vergangene Vergehen nicht bestraft, soweit nicht kriminelle Bereiche (Weitergabe und Verkauf von Drogen) berührt sind. Die Amnestie wird für die Vergehen gewährt, die im Gespräch eingeräumt werden. Sie setzt ferner voraus, dass keine neuen Vergehen mehr folgen und eine begleitende Hilfestellung des Lehrers/der Lehrerin angenommen wird. Die Eltern sollen in der Regel informiert werden. Schülerinnen und Schülern, die überführt werden, haben mit Sanktionen zu rechnen, die immer von Hilfsangeboten begleitet werden müssen. Folgende Sanktionen sind in der Regel zu erwarten:
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